Rundfunkbeiträge

Um gleich ein Missverständnis zu vermeiden: 


Ich bin nicht der Richtige, wenn es grundsätzlich gegen die Beitragspflicht als solche gehen soll. Also um die Meinung, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hier und da seinem Verfassungsauftrag nicht genügt. Das kann zwar vorkommen, aber das Feld überlasse ich gerne Kolleginnen/Kollegen, die sich darauf spezialisiert haben.


Was mir in letzter Zeit aufgefallen ist und was ich auch bearbeite, sind beispielsweise Doppelzahlungen, die durch verborgen gebliebene Ummeldungen entstanden sind oder Probleme mit Zweitwohnungen sowie erfolglose Befreiungsanträge.

Es hat aber nur Zweck, mich zu kontaktieren, wenn Beitrags-Bescheide (das sind mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Schreiben des Beitragsservice) noch mit dem Widerspruch angegriffen werden können. Leider ist es schon zweimal vorgekommen, dass Hilfesuchende im Klageverfahren doch noch Bescheide gefunden haben oder sich in der Akte der Rundfunkanstalt solche angefunden haben. Bestandskräftige Bescheide können vollstreckt werden, es ist egal, ob sie rechtmäßig waren oder nicht.

Schade um das in die Prozesskosten investierte Geld.