Bürgergeld (noch heißt es so ...)

Eigentlich gehört das Bürgergeld (noch wurde es nicht in Grundsicherung  umbenannt) thematisch zum Sozialrecht. Ich führe es hier besonders auf, weil es nach meiner Erfahrung viele gibt, die wegen kleiner Unstimmigkeiten – die für sie jedoch finanziell viel bedeuten – den Weg zum Anwalt scheuen. Aber auch größere Differenzen mit dem Jobcenter, zum Beispiel, was die Frage angeht, ob und wann jemand den gemeinsamen Haushalt verlassen hat, oder ob jemand nicht so mitwirkt, wie es das Jobcenter verlangt, gehen oft zu Lasten des „Kunden“ aus, weil er sich sagt, dass es zu viel kosten würde, das überprüfen zu lassen.


Doch wird hier in der Regel, wenn es nicht schon nach meiner ersten Einschätzung aussichtslos ist, in einem etwaigen Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt. Die Gegenseite hat keinen Anwalt, und Gerichtskosten fallen eh nicht an. Für meine vorgerichtliche Beratung, wenn Sie in Hamburg wohnen, gibt es keine staatliche Beratungshilfe, aber:


Wenn Ihnen ein Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung nicht geheuer ist, senden Sie mir bitte den vollständigen Schriftverkehr. Sagen Sie mir, was Sie daran nicht konkret nicht verstehen. Zwar nehme ich keine Generalüberprüfung vor, aber ich werde Ihr Unwohlsein mit dem Bescheid unter allen erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkten prüfen. Dafür stelle ich Ihnen noch nichts in Rechnung. Sehe ich Erfolgsaussicht, lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage für evtl. gerichtliche Schritte die oben erwähnte Prozesskostenhilfe, falls Sie bedürftig sind .


Beachten sie bitte: Für vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit gibt es in Hamburg prinzipiell keine Beratungshilfe, also auch keinen Beratungsschein Für das Einlegen von Widersprüchen. Anders ist es, wenn sie im Umland wohnen.


Sollten Sie aber schon bei Widerspruchseinlegung wissen, dass Sie mit mir in jedem Fall auch ins Klagverfahren gehen und mich damit beauftragen, werde ich eigens für das Widerspruchsverfahren nichts berechnen. Auch nicht, wenn die Klage verloren geht. Die Gebühren für die Klage stelle ich allerdings in Rechnung. Wenn schon der Widerspruch erfolgreich ist, richte ich meinen Vergütungsanspruch gegen die unterlegene Behörde.


Immer häufiger stellt sich die Frage, was man bei psychischen Problemen die länger andauern als der Krankengeldzeitraum oder die jemand hat, der mangels vorheriger Arbeit noch nicht die Wartezeiten für eine Reha der Rentenversicherung  erfüllt hat, am besten tun kann, um den Einwand, nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen, zuvor zu kommen. Es wird zwar Bürgergeld als Sozialleistung gewährt, aber in Wahrheit bedürfte es einer passend auf Sie zugeschnittenen Beratung der Behörden im Hinblick auf eine Förderung in Richtung Arbeitsleben oder Aus/Fortbildung, die Ihnen gerecht wird.